FAQ

der CGG

Welches Ziel verfolgen wir mit unserer pädagogischen Arbeit?

 

Wir möchten, dass unsere Schüler*innen erlernen, eigenverantwortlich, an christlichen Werten orientiert zu handeln, dass sie sich selbst als Teil der Gemeinschaft wahrnehmen und befähigt werden, sich aktiv und kritisch in die Gesellschaft einzubringen. Dafür ist nicht nur der Erwerb von fundiertem, anwendungsbereitem Wissen notwendig, sondern auch und vor allem die Ausbildung von Schlüsselkompetenzen:

das Beherrschen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen,

das Beherrschen von Lerntechniken, die ein selbsttätiges Lernen ermöglichen,

die Fähigkeit zur kritischen Nutzung verschiedener Medien,

das Beherrschen von Strategien zur Konfliktbewältigung,

die Fähigkeit zu Toleranz gegenüber jedem Menschen in seiner Besonderheit sowie zur Achtung und Würde des Einzelnen,

die Fähigkeit zum verantwortungsvollen Umgang mit der Schöpfung sowie

die Fähigkeit zu einer gesunden Lebensweise.

Die CGG ist eine Gemeinschaftsschule. Was bedeutet das?

Diese Schulart steht gleichberechtigt neben der Grundschule, der Regelschule und dem Gymnasium im Thüringer Schulsystem. An Gemeinschaftsschulen können Kinder von der Einschulung bis zum Schulabschluss lernen.

An unserer Schule können alle in Thüringen möglichen allgemeinbildenden Schulabschlüsse erworben werden: der Hauptschulabschluss, der Qualifizierende Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss sowie die Allgemeine Hochschulreife.

 

 

Die CGG ist eine Ganztagschule in der voll gebundenen Form. Was ist darunter zu verstehen?

Die christliche Gemeinschaftsschule ist konzipiert als Ganztagsschule in der vollgebundenen Form. Das heißt: an mindestens drei Tagen erstreckt sich die Schulzeit auf täglich mindestens sieben Zeitstunden:

Mo., Di. und Do. 8:00 Uhr – 15:15 Uhr

Mi. und Fr. 8:00 – 13:00 Uhr

An allen Wochentagen wird den Schüler*innen ein warmes Mittagessen durch einen externen Essensanbieter bereitgestellt, das vor Ort zubereitet wird.

Bietet die CGG vor und nach dem Unterricht eine Betreuung für die Schüler*innen an?

Über den Unterricht der Ganztagsschule hinaus bietet die CGG eine Betreuung für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 – 6 in der Zeit von 6:00 – 18:00 Uhr an. Insbesondere an den kurzen Tagen haben die Kinder die Möglichkeit, sich in spannende Freizeitangebote im Rahmen unserer Betreuung einzuwählen.

Wird an der CGG eine Ferienbetreuung angeboten?

Eine Ferienbetreuung wird während der Thüringer Schulferien täglich von 7:00 – 16:00 Uhr für alle Schüler*innen der Jahrgangstufen 1 – 6 angeboten.

Wie wird das christliche Profil im Schulalltag umgesetzt?

Die CGG schafft Begegnungs- und Erlebnisräume, um den verschiedenen Formen des christlichen Glaubens Ausdruck zu verleihen. Dabei stehen die Vermittlung und das Erleben christlicher Werte im Fokus. Für unsere Schüler*innen wird dies im täglichen Tun erfahrbar - so unter anderem in den Morgenandachten und Abschlusskreisen, sowie im verbindlichen, evangelischen Religionsunterricht, der allen Konfessionen offensteht. Dabei bildet das Kirchenjahr eine wesentliche Grundlage bei der Ausgestaltung. Neben der Vorbereitung, Mitwirkung und Teilnahme an Andachten und Gottesdiensten, finden vor allem (Tisch-)Gebete täglich ihren Platz in den Lerngruppen. Die Schüler*innen sind dazu eingeladen, sich daran zu beteiligen.

Muss mein Kind einer christlichen Konfession angehören?

Die Zugehörigkeit zu einer Konfession ist keine Aufnahmebedingung. Dennoch achtet die CGG bei der Schulaufnahme auf eine Ausgewogenheit von christlichen und nicht-christlichen Schüler*innen.

Müssen die Mitarbeiter*innen der CGG einer christlichen Konfession angehören?

Die Zugehörigkeit zu einer Konfession ist keine Voraussetzung für eine Einstellung an der CGG. Unser Ziel ist es, den Kindern christliche Werte vorzuleben, sodass eine christliche Prägung vorteilhaft ist.

Wie sieht der Unterricht an der CGG aus?

Unsere Schüler*innen lernen in jahrgangsgemischten Stammgruppen.

Diese Dreiermischung der Schuljahrgänge ist ein Element, das der Jena-Plan-Pädagogik entlehnt wurde. Es bietet unseren Schüler*innen die Gelegenheit, sich in unterschiedlichen Rollen innerhalb ihrer Stammgruppe wahrzunehmen (im übertragenen Sinne als Lehrling, als Geselle und schließlich als Meister.)

 

Neben dem jahrgangsgemischten Stammgruppenunterricht gibt es auch jahrgangsreinen Kursunterricht, um spezifische Kenntnisse zu erwerben.

Die Lerninhalte erarbeiten sich Schüler*innen im Unterricht überwiegend selbstständig mithilfe von Lernplänen (sog. Milestones) zu den einzelnen Themenbereichen der Lehrpläne. Innerhalb dieser Lernpläne ist die Reihenfolge der Lerntätigkeiten genau vorgeben. Alle Milestones eines Fachbereiches ergeben eine sogenannte Lernleiter. Jeder Milestone stellt dabei eine Sprosse der Leiter dar, die die Kinder so Stück für Stück erklimmen. Damit erleben sie, unabhängig von ihrem Lerntempo, permanent ihr Vorankommen. Beim Lernen nutzen die Schüler*innen im Lernraum vorhandene, vorbereitete Unterrichtsmaterialien. Dabei helfen sie sich gegenseitig, Fragen und Probleme zu lösen. Die Pädagog*innen begleiten den Lernprozess und greifen nur bei Bedarf ein. So wird allen Kindern ermöglicht im eigenen Lerntempo voranzuschreiten.

 

Wichtiger Bestandteil des Unterrichts sind Kreisgespräche, die dem Austausch über die Lerninhalte ebenso dienen, wie der Würdigung der erreichten Lernziele einzelner Schüler*innen oder der kritischen Auseinandersetzung mit der Arbeitsweise.

Somit erleben unsere Kinder fortlaufend ihre Selbstwirksamkeit, lernen ihren Lernprozess selbstständig zu planen und zu reflektieren - Kompetenzen, die für das Leben in einer pluralistischen Gesellschaft von immenser Wichtigkeit sind.

 

Erfolgt der Unterricht an der CGG nach den vorgegebenen Thüringer Lehrplänen?

Ja, die jeweils aktuellen Thüringer Lehrpläne für die jeweiligen Unterrichtsfächer sind die Grundlage für die Planung und Umsetzung der Unterrichtsinhalte aller Jahrgangsstufen.

Was versteht die CGG unter „Mehrpädagogensystem“?

Ein wesentliches Element der pädagogischen Arbeit an der CGG ist die Lernbegleitung der Schüler*innen in den Kernfächern durch zwei Pädagog*innen. So kann es uns gelingen, auf die verschiedenen Bedürfnisse der Kinder einzugehen und sie auf ihrem individuellen Lernweg bestmöglich zu begleiten.

Wie werden Lernfortschritte an der CGG bewertet?

Orientiert an der Thüringer Schulordnung, wird an der CGG in den Klassenstufen 1 bis einschließlich 6 auf eine Bewertung mit Noten verzichtet. Erbrachte Leistungen werden stattdessen verbal eingeschätzt. Ab Klasse 7 erhalten die Schüler*innen zusätzlich zum verbalen Zeugnis auch ein Ziffernzeugnis.

Wie sieht ein Unterrichtstag in der Untergruppe an der CGG aus?

Der Unterricht an der CGG wird vorwiegend in 90-minütigen Blöcken geplant
(1 Lernzeit = 90 Minuten), um den Schüler*innen bei der Bearbeitung von Aufgaben zu den verschiedenen Themenbereichen die Möglichkeit zu geben, sich tiefgründig mit den Inhalten auseinanderzusetzen und ihnen auf verschiedene Weise begegnen zu können. Dabei achten wir auch innerhalb der Lernzeiten auf wechselnde Phasen der An- und Entspannung, um den verschiedenen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.

Beispielhaft folgt die zeitliche Struktur eines Unterrichtstages der Untergruppe:

 

06:00 – 08:00Uhr:     Individuelles Ankommen der Schüler*innen in der CGG

08:00 – 08:15Uhr:      Lesezeit

(individuelles Lesen aller Schüler*innen in vorgegebenen und selbstgewählten Büchern)

08:15 – 08:45Uhr:      Morgenkreis

(u.a.: Austausch über Erlebnisse/ das Wochenende, Blick auf das Kirchenjahr und das Aufgreifen von Ereignissen, Singen eines Wochenliedes, Gebet)

08:45 – 09:05Uhr:      Frühstückspause

09:05 – 10:35Uhr:      1. Lernzeit

10:35 – 10:55Uhr:       Hofpause

10:55 – 12:25Uhr:       2. Lernzeit

12:25 – 13:30Uhr:       Mittagspause

13:30 – 15:15Uhr:       3.Lernzeit mit integrierter Vesper (außer Mittwoch und Freitag)

 

Wie kann ich mein Kind an der CGG anmelden?

Über unsere Homepage www.christliche-schule-gera.de können Sie Ihr Kind jederzeit an unserer Schule voranmelden. Dies ist zunächst eine unverbindliche Voranmeldung, um den Bedarf zu erfassen. Im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens werden Sie erneut von uns kontaktiert.

Hier finden Sie das Kontaktformular zur Voranmeldung.

Wie verläuft das Schulaufnahmeverfahren für Erstklässler?

Etwa ein dreiviertel Jahr vor der Einschulung der Erstklässler beginnt das Aufnahmeverfahren, sodass wir Sie nach erfolgter Voranmeldung auf unserer Website im Rahmen dieses Verfahrens erneut kontaktieren. Unser Ziel ist es, alle Eltern zur sog. Informationsabenden in die Schule einzuladen, um offene Fragen zu beantworten, sodass Sie als Eltern in der Lage sind, sich bewusst für oder gegen eine Beschulung Ihrer Kinder an der CGG zu entscheiden.

Die Kriterien für die Auswahl sind sehr vielschichtig und u.a. abhängig von der Besetzung bereits bestehender Lerngruppen z.B. hinsichtlich Geschlechterverhältnis, Verhältnis Konfessionszugehörigkeit / Konfessionslosigkeit, Geschwisterkinder, Anzahl Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Im Zweifel erfolgt die Entscheidung im Losverfahren.

Nach erfolgreicher Aufnahme wird Ihnen eine Vertragsangebot mit einer Rücklauffrist von 14 Tagen zugesandt, um bei Bedarf ein möglichst zügiges Nachrückverfahren zu ermöglichen. Sollte Ihr Kind noch keine Berücksichtigung finden können, wird es auf die Warteliste gesetzt. In diesem Fall ist eine Anmeldung an einer anderen Schule (zunächst) zwingend erforderlich, bei Vertragsabschluss an der CGG kann diese entfallen.

 

Um den Einstieg an der CGG so weit wie möglich zu erleichtern, finden in den Frühlings- und Sommermonaten verschiedene Schnupperangebote statt.

Wie verläuft das Schulaufnahmeverfahren für Quereinsteiger?

Das Schulaufnahmeverfahren für Quereinsteiger gleicht dem Aufnahmeverfahren für Erstklässler (siehe oben) weitestgehend. Allerdings ist der zeitliche Vorlauf nicht so groß (Beginn etwa ½ Jahr vor Einschulung). Zugleich versuchen wir aufgrund geringerer Quereinsteiger-Anmeldungen einen individuelleren Austausch zu ermöglichen.

Welche Kosten fallen für die Beschulung an der CGG an?

1. Einmalige Aufnahmegebühr

Nach Vertragsabschluss wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 200,00 EUR erhoben. Diese kann bei Rücktritt vom Vertrag je nach Zeitpunkt ggf. anteilig erstattet werden.

 

2. Monatlicher Elternbeitrag

Für die Beschulung Ihres Kindes wird entsprechend unserer Entgeltordnung ein monatlicher Elternbeitrag fällig. Dieser beläuft sich derzeit auf 190,00 EUR und umfasst die Beschulung in der Ganztagsschule, die Betreuung Ihres Kindes bei Bedarf von 06.00 – 18.00 Uhr (betrifft nur die Klassenstufen 1-6) sowie eine Betreuung in den Ferien von 07.00 – 16.00 Uhr (Klassenstufen 1 – 6).

Sollten weitere Kinder Ihrer Familie unsere Schule besuchen, gelten folgende Ermäßigungsstufen: 140,00 EUR für das zweite Kind, 90,00 EUR für das dritte und jedes weitere Kind.

Ein Antrag auf Schulgeldermäßigung kann beim Schulträger gestellt werden, sofern besondere (wirtschaftliche) Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen. Diese Ermäßigung wird jeweils für das laufende Schuljahr ausgestellt.

 

3. Materialgeld

Für Bücher und Arbeitshefte, Kopien und sonstigen Verbrauchsmaterialen werden entsprechende Abrechnungen erstellt, die von den Eltern zu begleichen sind. Hierfür werden jeweils zum Ende des Halbjahres und zum Ende des Schuljahres zwei Teilrechnungen auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs erstellt.

 

4. Kosten für schulische Veranstaltungen

Kosten, die für schulische Veranstaltungen wie Wandertage, Klassenfahrten, Theaterbesuche, etc. anfallen, werden jeweils vorab den Eltern mitgeteilt und gesondert bezahlt.

Gibt es eine Möglichkeit, Schülerspinde anzumieten?

Entsprechend des Schulvertrages ist für unsere Kinder die Anmietung eines Schülerspindes verpflichtend, welcher zur Aufbewahrung von Unterrichtsmaterialien, Kleidung, Schuhen, Sportsachen und persönlichen (Wert-)Gegenständen vorgesehen ist. Diesen beziehen wir derzeit von der Firma Mietra.

Der Preis beläuft sich hierfür aktuell auf 35,00 EUR (Kinder in den Klassenstufen 1 – 4) bzw. 42,00 EUR (ab Klassenstufe 5) pro Jahr. Hierfür wird Ihnen ein Anmeldeformular der Firma Mietra zur Verfügung gestellt.

Durch welchen Anbieter wird die Schulspeisung gestellt und welche Kosten sind damit verbunden?

Die Schulspeisung erfolgt derzeit durch die Firma DLS GmbH (https://www.dls-gmbh.biz/). Die Speisen werden in unserem Haus zubereitet und die Kinder haben die Möglichkeit eine vorab aus drei Menüs ausgewählte Speise am Buffet / am VitaPoint zu nehmen und dieses in unserer Mensa zu sich zu nehmen.

Die Anmeldung für die Schulspeisung erfolgt über die Firma DLS. Aktuell beträgt der Preis je Mittagessen 4,23 €.